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   BSG, 21.05.2007 - B 1 KR 4/07 S   

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https://dejure.org/2007,1632
BSG, 21.05.2007 - B 1 KR 4/07 S (https://dejure.org/2007,1632)
BSG, Entscheidung vom 21.05.2007 - B 1 KR 4/07 S (https://dejure.org/2007,1632)
BSG, Entscheidung vom 21. Mai 2007 - B 1 KR 4/07 S (https://dejure.org/2007,1632)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Richterrechtlich begründete außerordentliche Untätigkeitsbeschwerde als wirksamer Rechtsbehelf gegen eine überlange Verfahrensdauer; Schaffung zur Vermeidung eines Verstoßes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention ohne gesetzliche Grundlage durch Richterrecht eine ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2008, 278
 
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Wird zitiert von ... (161)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BSG, 21.05.2007 - B 1 KR 4/07 S
    Unter solchen Umständen sieht es das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) - jedenfalls außerhalb des Bereichs gerichtlicher Untätigkeit bei freiheitsentziehenden Maßnahmen - als fraglich an, ob die gesetzlich nicht geregelte Untätigkeitsbeschwerde dem aus dem Rechtsstaatsgebot abzuleitenden Gebot der Rechtsmittelklarheit genügen kann (vgl BVerfG 1. Kammer 1. Senat, Beschluss vom 10.6.2005 - 1 BvR 2790/04 - NJW 2005, 2685 RdNr 29; generell ablehnend: Beschluss des Plenums des BVerfG vom 30.4.2003, BVerfGE 107, 395, 416 = SozR 4-1100 Art. 103 Nr. 1).

    Danach müssen die Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt und in ihren Voraussetzungen für die Bürger erkennbar sein (Beschluss des Plenums des BVerfG, BVerfGE 107, 395, 416).

    Das rechtsstaatliche Erfordernis der Messbarkeit und Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns führt zu dem Gebot, dem Rechtsuchenden den Weg zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen klar vorzuzeichnen (vgl BVerfGE 49, 148, 164; 87, 48, 65; 107, 395, 416).

    Die rechtliche Ausgestaltung des Rechtsmittels soll dem Bürger insbesondere die Prüfung ermöglichen, ob und unter welchen Voraussetzungen es zulässig ist (vgl BVerfGE 107, 395, 416).

  • BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 220/04 B

    Anforderungen an die Rüge einer überlangen Verfahrensdauer

    Auszug aus BSG, 21.05.2007 - B 1 KR 4/07 S
    Zur richterrechtlichen Untätigkeitsbeschwerde (Abgrenzung zu BSG vom 13.12.2005 - B 4 RA 220/04 B = SozR 4-1500 § 160a Nr. 11).

    Im Hinblick auf diese Entscheidungen verbleibt kein Raum dafür, zur Vermeidung eines Verstoßes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention ohne gesetzliche Grundlage durch Richterrecht eine Untätigkeitsbeschwerde zu schaffen, um auf ein laufendes Verfahren einzuwirken (aA - bezüglich der nachträglichen Feststellung einer Untätigkeit - vor dem Urteil des EGMR vom 8.6.2006 noch BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 11 RdNr 21 ff).

  • BFH, 24.05.2006 - VII S 12/06

    Keine Untätigkeitsbeschwerde bei Kostensachen

    Auszug aus BSG, 21.05.2007 - B 1 KR 4/07 S
    Dementsprechend haben auch der Bundesfinanzhof (BFH, Beschluss vom 4.10.2005 - II S 10/05 - RdNr 4; Beschluss vom 24.5.2006 - VII S 12/06 - RdNr 5) und das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Beschluss vom 5.12.2006 - 10 B 68/06 - RdNr 1) entschieden, dass es ein Rechtsinstitut der "verfassungsrechtlich gebotenen Untätigkeitsbeschwerde" nicht gibt.
  • BFH, 04.10.2005 - II S 10/05

    Verfassungsrechtlich gebotene Untätigkeitsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 21.05.2007 - B 1 KR 4/07 S
    Dementsprechend haben auch der Bundesfinanzhof (BFH, Beschluss vom 4.10.2005 - II S 10/05 - RdNr 4; Beschluss vom 24.5.2006 - VII S 12/06 - RdNr 5) und das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Beschluss vom 5.12.2006 - 10 B 68/06 - RdNr 1) entschieden, dass es ein Rechtsinstitut der "verfassungsrechtlich gebotenen Untätigkeitsbeschwerde" nicht gibt.
  • EGMR, 08.06.2006 - 75529/01

    Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach

    Auszug aus BSG, 21.05.2007 - B 1 KR 4/07 S
    Deshalb geht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) davon aus, eine richterrechtlich begründete außerordentliche Untätigkeitsbeschwerde sei kein wirksamer Rechtsbehelf gegen eine überlange Verfahrensdauer (EGMR, Große Kammer, Urteil vom 8.6.2006, NJW 2006, 2389 ff).
  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus BSG, 21.05.2007 - B 1 KR 4/07 S
    Davon geht sinngemäß auch das BVerfG aus (vgl BVerfGE 11, 1, 5; 11, 343, 349).
  • BVerfG, 10.06.2005 - 1 BvR 2790/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ausschluss des Umgangsrechts in Sachen

    Auszug aus BSG, 21.05.2007 - B 1 KR 4/07 S
    Unter solchen Umständen sieht es das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) - jedenfalls außerhalb des Bereichs gerichtlicher Untätigkeit bei freiheitsentziehenden Maßnahmen - als fraglich an, ob die gesetzlich nicht geregelte Untätigkeitsbeschwerde dem aus dem Rechtsstaatsgebot abzuleitenden Gebot der Rechtsmittelklarheit genügen kann (vgl BVerfG 1. Kammer 1. Senat, Beschluss vom 10.6.2005 - 1 BvR 2790/04 - NJW 2005, 2685 RdNr 29; generell ablehnend: Beschluss des Plenums des BVerfG vom 30.4.2003, BVerfGE 107, 395, 416 = SozR 4-1100 Art. 103 Nr. 1).
  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision

    Auszug aus BSG, 21.05.2007 - B 1 KR 4/07 S
    Das rechtsstaatliche Erfordernis der Messbarkeit und Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns führt zu dem Gebot, dem Rechtsuchenden den Weg zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen klar vorzuzeichnen (vgl BVerfGE 49, 148, 164; 87, 48, 65; 107, 395, 416).
  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 473/60

    Mißbrauch des Ablehnungsrechts - Voraussetzungen für die Annahme eines

    Auszug aus BSG, 21.05.2007 - B 1 KR 4/07 S
    Davon geht sinngemäß auch das BVerfG aus (vgl BVerfGE 11, 1, 5; 11, 343, 349).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus BSG, 21.05.2007 - B 1 KR 4/07 S
    Das rechtsstaatliche Erfordernis der Messbarkeit und Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns führt zu dem Gebot, dem Rechtsuchenden den Weg zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen klar vorzuzeichnen (vgl BVerfGE 49, 148, 164; 87, 48, 65; 107, 395, 416).
  • BSG, 02.10.2008 - B 9 VH 1/07 R

    Kriegsopferversorgung - Beschädigtenversorgung - Schädigungsfolge -

    Gegen die richterliche Einführung einer solchen Feststellungsmöglichkeit bestehen unter dem Gesichtspunkt der Rechtsmittelklarheit grundsätzliche Bedenken (vgl BVerfGE 107, 395, 416 = SozR 4-1100 Art. 103 Nr. 1 RdNr 57; dazu zB auch BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 17; allgemein dazu auch BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 18; aA noch BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 11).
  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 72/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei

    Die deswegen vom Kläger erhobene "Untätigkeitsbeschwerde" hat das BSG verworfen (Beschluss vom 21.5.2007 - B 1 KR 4/07 S -).
  • BSG, 19.01.2010 - B 11 AL 13/09 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - pauschale Ablehnung eines Spruchkörpers wegen

    Zur Klarstellung wird nochmals darauf hingewiesen, dass - wie im Beschluss des Senats vom 19. August 2009 ausgeführt - eine vom Kläger geltend gemachte "Untätigkeitsbeschwerde" im Gesetz nicht vorgesehen ist und dieser Rechtsbehelf - gerade unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - auch nicht im Wege richterlicher Rechtsfortbildung geschaffen werden kann (vgl BSG, Beschluss vom 21. Mai 2007 - B 1 KR 4/07 S - SozR 4-1500 § 160a Nr. 17).
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